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   VGH Bayern, 15.07.1987 - 3 B 86.03066   

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VGH Bayern, 15.07.1987 - 3 B 86.03066 (https://dejure.org/1987,11677)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.07.1987 - 3 B 86.03066 (https://dejure.org/1987,11677)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Juli 1987 - 3 B 86.03066 (https://dejure.org/1987,11677)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1988, 360
 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Hessen, 23.02.1994 - 1 UE 3980/88

    Feststellung der Dienstunfähigkeit eines Beamten: Untersuchungsanordnung als

    Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet Rechtsschutz gegen solche Verfahrenshandlungen, die sich nicht in ihrer verfahrensrechtlichen Bedeutung erschöpfen, sondern zugleich materielle Rechtspositionen des Betroffenen gestalten; mithin Verfahrenshandlungen, die nicht lediglich unselbständige Bestandteile des Verwaltungsverfahrens sind, sondern über das Verfahren hinaus unmittelbare Rechtswirkungen zu Lasten des Betroffenen entfalten (vgl. Bay.VGH, Urteil vom 15. Juli 1987, DVBl. 1988, 360, 361; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 24. Oktober 1989, DÖD 1990, 220, 221 m.w.N.).

    Danach können auch Aufklärungs- und Beweisanordnungen, die der Sachverhaltsfeststellung dienen und in der Regel als typische Beispiele unselbständiger Verfahrenshandlungen angesehen werden (vgl. Bay.VGH, Beschluß vom 18. Juli 1988, BayVBl. 1988, 660, 661 sowie Urteil vom 15. Juli 1987, DVBl. 1988, 360, 361; vgl. ferner Kopp, VwGO, 9. Auflage, Rdnrn. 5, 9, 10 zu § 44 a VwGO), eine Beschwer entfalten, gegen die gerichtlicher Rechtsschutz zur Verfügung stehen muß, wenn ihre Durchsetzung in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen eingreift (vgl. hierzu insbesondere Bay.VGH, Beschluß vom 18. Juli 1988, BayVBl. 1988, a.a.O.).

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